21 June 2023

Corona-Soforthilfe: Das dicke Ende kommt noch

KHS vor Ort - German Hacker, Wolfgang Mevenkamp, Alexander Tritthart, Matthias Petsch und Walter Nussel.

Corona-Soforthilfe: Das dicke Ende kommt noch


Erlangen 21.06.2023 | Die Corona-Pandemie hat die gesamte Gesellschaft in einen Ausnahmezustand gezwungen. Mittlerweile herrscht wieder ein Zurück zur Normalität, die Spätfolgen werden gern ausgeblendet. Das gilt in erster Linie für Long-Covid-Erkrankte, die oftmals allein durch das Gesundheitssystem geistern. Es trifft auch für die Schulkinder zu, die teilweise an fehlender Sozialisation und Bildungsnachteilen kämpfen. Die Spätfolgen machen aktuell im Handwerk auch den Friseurbetrieben zu schaffen. „Auch hier kommt das dicke Corona-Ende noch nach“, zeigt sich Wolfgang Mevenkamp, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Erlangen-Hersbruck-Lauf. Denn die Bürokratie im Freistaat läuft auf Hochtouren und fordert von den Innungsbetrieben die Corona-Soforthilfe zurück. „Das ist eine massive Ungerechtigkeit.“


Bei diesem Thema geht es nicht um den Missbrauch von Corona-Hilfen, der sich von ausgebufften Unternehmern erschlichen wurde. Sondern es dreht sich um das Geld, was Friseurbetriebe bekommen haben, als der Staat das öffentliche Leben und Großteile der Wirtschaft Mitte März in den Lockdown schickte. Weil Fixkosten, wie Mieten einfach weiterlaufen, mussten Friseure eine Drei-Montas-Prognose beim Antrag abgeben, um eine existenzielle Notlage und Schließung zu vermeiden. Auf dieser Basis wurde die Soforthilfe ermittelt. Doch im Freistaat endete die dreimonatige Zwangsschließung für die Friseure nach sechs Wochen – auch weil Ministerpräsident Söder mit einer ordentlichen Matte auf dem Kopf die alltagsrelevante Bedeutung anerkannte. Die abgegebene Prognose war damit hinfällig.

Bürokratie schlägt zurück

Die Soforthilfe Corona – ebenso wie die erleichterten Kriterien für das Kurzarbeitergeld – waren ein pragmatisches Mittel, um ein massenweises Firmensterben zu verhindern. „Jetzt schlägt die Bürokratie zurück“, befürchtet Wolfgang Mevenkamp. Denn kaum ein gelocktdownter Friseur hatte den juristischen Begriff der „Billigkeitsleistung“ im Blick. Das bedeutet auf gut deutsch, es besteht kein Rechtsanspruch. Die Hilfsgelder fließen als freiwillige Maßnahme aufgrund der Corona-Krise, wenn es eine existenzielle Notlage gibt.

Nun will das Bayerische Wirtschaftsministerium gezahlte Soforthilfen teils für den gesamten Zeitraum wieder zurückfordern. Jeder Hilfeempfänger muss jetzt eine Erklärung über den damaligen 3-Monatszeitraum abgeben, was in den meisten Fällen zur kompletten Rückzahlung führt. „Denn nach sechs Wochen Lockdown herrschte bei den Friseuren Hochbetrieb“, weiß Wolfgang Mevenkamp. Entsprechend wurde auch mehr Geschäft gemacht. „Doch die Rechnung, die die Bürokratie im Freistaat aufmacht, geht nicht auf.“ 

Mehr Umsatz ist nicht alles

Beim Restart in den Friseursalons klingelte tatsächlich öfter die Kasse. Diese überdurchschnittlichen Umsätze fließen voll in die Betrachtung ein und verzerren das Gesamtbild für den 3-Monatszeitraum. „Es bleibt außen vor, dass in dieser Zeit Tag und Nach gearbeitet wurde. Aber natürlich sind auch die Kosten, insbesondere Löhne, entsprechend hoch.“

Zusätzlich gibt es aus der Schließphase Kosten, auf denen der Friseur sitzen bleibt. Denn das Kurzarbeitergeld klammert etwa Auszubildende und geringfügig Beschäftigte, also etwa Mütter mit kleinen Kindern, aus. Das kommt alles aus der Schatulle des Betriebes. Ebenso wenig durfte ein fiktiver Unternehmerlohn – nicht einmal in Höhe des Pfändungsfreibetrages, also des Betrages, den ein normaler Mensch einfach zum Überleben braucht – mit in den Hilfsantrag in Bayern eingestellt werden. Eine Ungleichbehandlung - denn in anderen Bundesländern war das sehr wohl möglich.

„Die Friseure in Bayern sind deshalb zu Recht sauer“, bilanziert Wolfgang Mevenkamp. Mögliche Härtefallregelungen, die bei einer Rückforderung geltend gemacht werden können, greifen zu kurz. Die Fristverlängerung für Nachberechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Soforthilfe ist jetzt zwar bis Jahresende verlängert. Der KHS-Chef stellt sich aber mehr vor: „Betriebe sollten mindestens alle gezahlten Personalkosten geltend machen können. Noch besser wäre es, die Coronahilfen so zu belassen, wie sie gezahlt wurden. In anderen Bundesländern geht das.“

Quelle: KHS | Kreishandwerkerschaft Erlangen-Hersbruck-Lauf

Video/Bilder: Kauri Spirit

Text: Kauri Spirit